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Übersicht-LEITGEDANKEN ZUM KOMPETENZERWERB FÜR ISLAMISCHE RELIGIONSLEHRE

I. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb

AUFGABEN UND ZIELE

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

ÜBERGREIFENDE KOMPETENZEN

STRUKTUR DES BILDUNGSPLANS ISLAMISCHE RELIGIONSLEHRE

UMGANG MIT DEM BILDUNGSPLAN


RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Die Islamische Religionslehre ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden- Württemberg ordentliches Lehrfach, das von Staat und Religionsgemeinschaft gemeinsam verantwortet wird. Der islamische Religionsunterricht wird „in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen“ (§ 96 Abs. 2 SchG) des Islam erteilt.